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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Pflege kann Rentenansprüche sichern

15.05.2009

Die Pflege eines Angehörigen in häuslicher Umgebung kann Rentenansprüche erhöhen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung mit. In diesem Fall übernehmen die Pflegekasse oder die private Versicherung die Beiträge des Pflegenden. Der Betroffene muss sich jedoch mindestens 14 Stunden in der Woche um einen Pflegebedürftigen kümmern.

Ein verwandtschaftliches Verhältnis ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig. Allerdings muss ein Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung bestehen. Damit die Versicherungspflicht beginnen kann, muss ein formloser schriftlicher Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.




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