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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Kirchliche Heirat sichert keine Rentenansprüche

12.03.2009

Durch eine kirchliche Heirat ohne standesamtliche Eheschließung entfällt beim Tod des Partners der Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Es wird also keine Witwen- / Witwer- oder Erziehungsrente gezahlt. Darauf weist jetzt die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Seit Anfang des Jahres können Paare kirchlich heiraten, auch wenn die Ehe nicht standesamtlich geschlossen wurde.

Diese Änderung ergibt sich aus dem neu gestalteten Personenstandsgesetz. Eine ausschließlich kirchlich geschlossene Ehe gilt staatlich auch weiterhin als nichteheliche Gemeinschaft. Das hat zur Folge, dass nicht nur Rentenansprüche entfallen, sondern unter anderem auch Ansprüche auf Unterhalt, Erbrecht, einen Steuerfreibetrag oder einen Zugewinnausgleich.




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