SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Rente: Adressänderung mitteilen
26.02.2009
Rentner sollten bei einem Umzug schnellstmöglich der Deutschen Rentenversicherung Bund ihre neue Adresse mitteilen. Können Briefe nicht zugestellt und die neue Adresse auch nicht ermittelt werden, kann die Rentenzahlung gestoppt werden. Erst wenn die Betroffenen der Rentenversicherung ihre neue Adresse melden, wird die Zahlung wieder aufgenommen.
Adressänderungen können direkt beim Rentenservice, der die Auszahlungen für die Deutsche Rentenversicherung vornimmt, in jeder Postfiliale gemeldet werden. Eine Adressänderung ist ebenfalls im Internet unter www.rentenservice.de möglich. Dort können auch Änderungen bei den Kontodaten mitgeteilt werden.
