SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Alkoholverbot im Straßenverkehr für Rollstuhlfahrer
15.10.2008
Das Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt auch für Fahrer von Elektrorollstühlen. Wird ein Rollstuhlfahrer mit einer Alkoholkonzentration von 1,66 Promille im Blut angetroffen, darf ein Fahrverbot gegen ihn verhängt werden. Dies entschied jetzt das Amtsgericht Löbau. Gleichzeitig entschieden die Richter, dass es sich bei einem elektrobetriebenen Rollstuhl um ein Kraftfahrzeug im straßenverkehrsrechtlichen Sinne handelt.
Somit gelten für Rollstuhlfahrer die gleichen Grenzen zur Fahruntüchtigkeit wie für Fahrradfahrer. Die Richter legten aber auch fest, dass ein Fahrverbot unverhältnismäßig wäre, wenn der Beschuldigte seine Mobilität verlieren und die täglichen Erledigungen für seinen Lebensbedarf nicht mehr erledigen könne.
