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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Mehr Menschen haben zukünftig Anspruch auf Kinderzuschlag

16.09.2008

Anfang Oktober tritt in Deutschland eine neue Kinderzuschlagsregelung in Kraft. Die Bundesagentur für Arbeit prognostiziert, dass dadurch mehr Geringverdiener einen Kinderzuschlag erhalten. Durch die Regelung sinken die Mindesteinkommensgrenzen auf 900 Euro für Familien und auf 600 Euro für Alleinerziehende.

 

Zudem werden statt bisher 70 nur noch 50 Prozent des Einkommens auf die Sozialleistungen angerechnet. Der Zuschlag ist für Berufstätige gedacht, deren Einkommen zwar für sie selbst, jedoch nicht für ihre Kinder reicht. Anträge sind bei den örtlichen Familienkassen der Arbeitsagentur zu finden. Arbeitslosengeld II-Empfänger bekommen die Anträge automatisch zugeschickt.

 

 




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