Sprungmarken

SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

Startseite Ihres Sozialverbandes > Sozial aktuell > Familie > Aktuelles > Altersvorsorge darf Elterngeld nicht mindern


Altersvorsorge darf Elterngeld nicht mindern

28.08.2008

Private Altersvorsorge darf für Väter und Mütter beim Elterngeld nicht zu einer Benachteiligung führen. Das hat nun das Sozialgericht Aachen entschieden. Geklagt hatte eine Mutter, der das Elterngeld gekürzt worden war, da sie einen Teil ihres Bruttoverdienstes in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt hatte.

 

Die zuständige Behörde hatte bei der Berechnung des Elterngeldes diese eingezahlten Beiträge zur zusätzlichen Vorsorge nicht berücksichtigt. Dies führte zur Senkung der Bemessungsgrundlage und letztendlich auch zu einer geringeren Leistung beim Elterngeld. In ihrem Urteil entschieden die Aachener Richter jetzt, dass zur Berechnung des Elterngeldes der Gesamtbruttobetrag herangezogen werden müsse. Dazu zählen alle regelmäßigen Vergütungen – auch die Beiträge zu einer Rentenversicherung, die direkt vom Arbeitgeber überwiesen werden.

 




Service Navigation:


>> Zum Seitenanfang