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Nationaler Krebsplan soll Früherkennung verbessern
12.08.2008
Mit Hilfe des Nationalen Krebsplans sollen die Früherkennung und die Versorgung von Krebspatienten verbessert werden. Dies soll durch den Ausbau der Versorgungsstrukturen und eine effiziente Arzneimittel-Therapie umgesetzt werden. Die Früherkennung ist ein wichtiger Schwerpunkt des Nationalen Krebsplans.
Seit dem 1. Juli beispielsweise können Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre kostenlos eine Untersuchung der Haut vornehmen lassen. Diese Untersuchung kann jederzeit – unabhängig von anderen Gesundheitsuntersuchungen – von entsprechend qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Da es sich um eine Vorsorgeleistung im Rahmen der Krebsfrüherkennung handelt, fällt keine Praxisgebühr an.
Der Nationale Krebsplan versteht sich als Fortsetzung des früheren „Gesamtprogramms zur Krebsbekämpfung“ und ist langjährig angelegt. Er wurde vom Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert.
