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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Pflegekasse übernimmt Kurzzeitpflege behinderter Kinder

04.08.2008

Mit der reformierten Pflegeversicherung ist nun auch eine Kurzzeitpflege von pflegebedürftigen Kindern mit Behinderung möglich. Bisher konnte dieser Anspruch selten genutzt werden, da die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen in der Regel nicht für die Betreuung behinderter Kinder ausgelegt sind. Durch die Reform können pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren nun auch Einrichtungen nutzen, die zwar von den Pflegekassen nicht zugelassen, dennoch für die Pflege geeignet sind.

 

Bisher konnten Familien zur Entlastung im häuslichen Bereich lediglich eine so genannte Verhinderungspflege beantragen. Dabei erhalten die Betroffenen eine Ersatzpflege, sobald die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse nun die Finanzierung der Kurzzeitpflege von Kindern mit Behinderung von bis zu vier Wochen mit 1.470 Euro jährlich.

 




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