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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Recht auf Monatskarte für bedürftige Schüler

07.01.2008

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben unter bestimmten Vorraussetzungen auch einen Anspruch auf eine Monatsfahrkarte. Nach einem Urteil des niedersächsischen Landessozialgerichts gilt dies beispielsweise dann, wenn der Weg zwischen Wohnort und Schule nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann. Die Pauschalierung der Leistungen beim Arbeitslosengeld II dürfe nicht dazu führen, dass Kinder aus armen Haushalten ihr Recht auf Bildung einbüßen.

 

Im vorliegenden Fall war einer Schülerin, die 22 Kilometer vom nächstgelegenen Gymnasium entfernt wohnt, der Zuschuss für eine Monatskarte verweigert worden. Nach Ansicht der Richter ist der Leistungsträger in diesem Fall zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

 

(L 7 AS 666/07 ER)




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