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Steuerpflicht für Tagesmütter ausgesetzt
07.12.2007
Von Kommunen beauftragte Tagesmütter werden auch 2008 von der Steuerpflicht ausgenommen. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder geeinigt. Die für Januar 2008 geplante Versteuerung der von den Gemeinden gezahlten Aufwandsentschädigungen wird um mindestens ein Jahr verschoben.
Ursprünglich war geplant, die existierende steuerliche Ungleichbehandlung von staatlich geförderten und privaten Tagesmüttern abzuschaffen. Private Tagesbetreuerinnen müssen ihr Einkommen bereits jetzt normal versteuern.
