SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Aufwendungen für künstliche Befruchtung abzugsfähig
Die künstliche Befruchtung einer verheirateten Ehefrau kann unter bestimmten Voraussetzungen als Heilbehandlung angesehen werden. Als solche zählt sie zu den typischen steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen. Diese Grundsätze galten bisher nicht für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Unverheirateten Frauen fehlte damit eine Grundvoraussetzung für den Abzug solcher Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung. Der Bundesfinanzhof hat diese Rechtsprechung nun geändert.
Die Richter haben entschieden, dass Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für eine so genannte In-vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden.
