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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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„Budget für Arbeit“-Konzeptentwurf für Niedersachsen

04.10.2007

Das niedersächsische Sozialministerium und der Landesbehindertenbeauftragte Karl Finke haben einen Konzeptentwurf zur verstärkten Vermittlung von Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt vorgestellt. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Sozialhilfeträgern und Integrationsfachdiensten sollen Werkstattbeschäftigte in reguläre Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Die bisherige Vergütung an den Werkstattträger wird dann als persönliches Budget an die behinderten Menschen ausgezahlt.

Mit dem Budget können diese bei künftigen Arbeitgebern Leistungen wie beispielsweise Lohnsubventionierung oder Betreuung einkaufen. Voraussetzung für die Auszahlung des Budgets ist die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages. Das Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird den Berechtigten zunächst für zwei Jahre bewilligt.

Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter: www.ms.niedersachsen.de




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