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Anspruch auf Kindergeld auch bei Heimunterbringung
06.08.2007
Das Kindergeld für im Pflegeheim untergebrachte Kinder mit Behinderung muss nicht zwangsläufig an den Sozialhilfeträger ausgezahlt werden. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts in Kassel hervor. Nach Auffassung der Richter haben Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn sie finanzielle Betreuungsleistungen erbringen, die nicht über Sozialleistungen abgedeckt seien.
Mit diesem grundlegenden Urteil wies das Gericht die Klage eines Sozialhilfeträgers ab, der die Unterbringungskosten für einen dauerhaft im Pflegeheim unterbrachten Volljährigen übernommen hatte und das Kindergeld von der Familienkasse beziehen wollte. Da die Familie aber weiterhin regelmäßige Leistungen für ihr Kind erbringe, bleibe ihr Anspruch auf das Kindergeld bestehen. (Az 13 K 2752/06)
