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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Rentner müssen Obergrenzen beim Zuverdienst beachten

Rentenempfänger können zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Sie sollten allerdings die Verdienstgrenze beachten, die bei 400 Euro monatlich liegt. Wer als Altersvollrentner noch keine 65 Jahre alt ist oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf sogar nur 350 Euro im Monat hinzuverdienen.

 

Werden die angegebenen Höchstgrenzen überschritten, drohen Rentenkürzungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen hin.

Weitere Informationen sind erhältlich unter www.deutsche-rentenversicherung.de/oldenburg-bremen oder Telefon: 0800-100048028.




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