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Mietzuschuss nach Hartz-IV seit Jahresbeginn auch für Schüler, Auszubildende und Studierende möglich
09.01.2007
Seit Jahresbeginn können auch Auszubildende, Schüler und Studenten einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten nach der „Hartz-IV“-Regelung beantragen. Bisher waren im Regelfall alle Personen von Leistungen nach Hartz IV ausgeschlossen, wenn sie dem Grunde nach eine Ausbildungsförderung erhalten konnten.
Auf die Neuregelung zum Jahreswechsel macht die Koordinierungsstelle gewerkschaftliche Arbeitslosengruppen (KOS) aufmerksam. Bedingung für den Zuschuss sei zum einen, dass Auszubildende und Schüler Bafög, Berufsausbildungshilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhalten und dass auch tatsächlich Kosten für Miete und Heizung anfallen. Dies betrifft auch Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen und sich dort an den Kosten beteiligen müssen.
Studierende erhalten den Zuschuss jedoch nur, so lange sie im Elternhaus leben.
Beratung und weitere Informationen sind beim SoVD Niedersachsen erhältlich. Die KOS hält im Internet unter www.erwerbslos.de einige weiterführende Infos bereit.
