SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Änderungen beim Kindergeld
04.01.2007
Seit dem 1. Januar 2007 gilt eine neue Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und die Gewährung des Kinderfreibetrags.
Die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und den Kinderfreibetrag wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Dabei wird für Kinder vom Geburtsjahrgang 1983 an ausnahmslos nur noch 25 Jahre lang gezahlt.
Für Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 bis 1982 gelten Übergangsregelungen.
