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Frauen-Newsletter - Ausgabe 12/2006
22.12.2006
Gleichberechtigungsgesetz wird novelliert
Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit ist Schwerpunkt
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in der Landesverwaltung abzubauen, soll zukünftig der Schwerpunkt des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) nicht auf die Quote, sondern auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit gelegt werden. Begründet wird dieser Wechsel damit, dass nach Rechercheberichten die Ursachen für die Unterpräsenz von Frauen in höheren Besoldungs- und Vergütungsgruppen in der Familienarbeit liegt. Außerdem kommt es aus familiären Gründen häufig zu Benachteiligungen bei Teilzeitarbeit und Beurlaubung.
Eine Novelle soll diese Schwachstellen des Gleichberechtigungsgesetzes beheben und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben neben der Gleichberechtigung von Frau und Mann verbessern. Auf Vorschlag von Sozialministerin Ross-Luttmann will das Kabinett das novellierte Gleichberechtigungsgesetz nun beschließen und in den Landtag einbringen.
Frauen und Männer sollen künftig stärker bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit unterstützt werden. Organisationstalent, Belastbarkeit und Flexibilität, die in der Familienarbeit erworben werden, sollen künftig als Pluspunkte bei der Bewertung der beruflichen Fähigkeiten berücksichtigt werden. Insofern sind Phasen der Teil- oder Elternzeit keine Argumente mehr, die Aufstiegschancen im Wege stehen könnten. Das Männer in das Gesetz einbezogen werden, soll vor allem dazu führen, Männer vermehrt in frauendominierte Bereiche wie Erziehung und Pflege zu bekommen und damit Jungen und Mädchen eine andere Sicht auf männliche Rollenbilder zu ermöglichen. Auch sind nach dem neuen Gesetz sämtliche Dienststellen angehalten, während der Beurlaubung für Familienaufgaben Kontakt zu den aussetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten, ihnen Fortbildungen und Vertretungstätigkeiten anzubieten.
Kritisch betrachten die Frauen im SoVD allerdings, dass Dienststellen mit weniger als 50 Beschäftigten künftig keine eigenen Gleichstellungspläne mehr aufstellen und Gleichstellungsbeauftragte benennen müssen. Die Interessen der Beschäftigten vertritt zukünftig die Gleichstellungsbeauftragte der nächst höheren Behörde. Bereits 2005 hat die Landesregierung mit der Novellierung der Gemeinde- und Landkreisordnung nicht nur die Kompetenzen der Frauenbeauftragten massiv eingeschränkt, sondern viel entscheidender und einschneidender war: für fast 2/3 der Kommunen entfiel die Verpflichtung eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu verpflichten. Mit dieser Änderung ist bereits damals die Gleichberechtigung von Frauen und Männer nachhaltig in Niedersachsen gefährdet worden.
Mit der Novellierung des NGG werden nun auch die Gleichstellungsbeauftragten der Landesbehörden immer mehr reduziert und die, die verblieben sind, erhalten die Aufgabe, verstärkt auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu achten. Insofern stellt sich die Frage, wie die Landesregierung ihrer Verantwortung nachkommen will, um die Gleichberechtigung von Frau und Mann auch zukünftig und nachhaltig zu unterstützen und zu verwirklichen.
Niedersachsen investiert 100 Mio. Euro in die Frühförderung
Zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes und der frühkindlichen Bildung stellt die Niedersächsische Landesregierung bis zum Jahr 2010 zusätzlich Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro (jährlich 25 Millionen Euro) bereit. Neben der Verbesserung des Betreuungsangebots der unter Dreijährigen und der frühkindlichen Bildung soll auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Eltern brauchen passgenaue und flexible Organisations- und Betreuungsformen, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können (Servicebüro). Zudem sollen die verschiedenen Tagesmüttermodelle durch die Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen mit KiTas und Schulen verbessert werden. Hoffentlich wird mit dieser Investition der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung endlich eingelöst. Familie und Beruf sollen miteinander vereinbart werden. Es ist höchste Zeit, dass mehr und qualitativ bessere Kinderbetreuungsangebote in den Kommunen Realität werden. Die Förderung der Betreuung der unter Dreijährigen darf aber auf keinen Fall das Betreuungsangebot der über Dreijährigen einschränken. Die Einführung des Elterngeldes zeigt seine Wirkung – der Ausbau der frühkindlichen Versorgung wird stark forciert. Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass das Kinderbetreuungsangebot insgesamt ausgebaut werden muss, um Beruf und Familie vereinbaren zu können.
Das Land stellt mehr Geld für betroffene Frauen bereit
Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben beschlossen, zusätzlich zum Entwurf der Landesregierung, 280.000 Euro für die Neuausrichtung der Frauenhäuser und Gewaltberatungsstellen in Niedersachsen bereitzustellen. Damit kann das Land die Förderung von zwei neuen Frauenhäusern (2 Frauenhäuser werden in Celle mit 51.000 Euro gefördert) und drei neuen Beratungsstellen ermöglichen, um das Angebot für die Betroffenen noch weiter auszubauen. Insgesamt stellt somit das Land Niedersachsen 4,3 Mio. Euro an Hilfen für Frauen und Kinder, die Gewalt erfahren haben, zur Verfügung.
In Deutschland hat jede vierte Frau bereits Gewalt durch ihren Partner erlebt. Sie findet an einem Ort statt, wo sich Mensch am sichersten fühlen. Gewalt gegen Frauen stellt eine massive Menschenrechtsverletzung dar. Die betroffenen Frauen und häufig auch ihre Kinder sind an Körper und Seele verwundet.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen bieten seit den 70er Jahren für misshandelte Frauen und ihre Kinder eine Zuflucht. Mädchen und junge Frauen finden nach Gewalterfahrungen einen Ausweg in Mädchenhäusern. Durch das am 1.1.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz werden Personen, die von ihren Lebenspartnern misshandelt werden, jetzt schneller und effektiver geschützt. Wer schlägt muss gehen: Prügelnde Männer müssen damit rechnen, aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen zu werden, betroffene Frauen und ihre Kinder erhalten verbesserte Unterstützungsangebote. Fachkräfte aus sozialer Arbeit, Polizei, Justiz und kommunalen Projekten, Arbeitskreise arbeiten intensiv zusammen.
Auch die Frauen im SoVD fordern unbedingte Nachhaltigkeit in der Verfolgung und Thematisierung von Gewalt gegen Frauen sowie die konsequente Durchsetzung vorhandener gesetzlicher Regelungen: Sensibilisierung und Fortbildung der Polizei, Therapie und Rehabilitation für die Opfer, Anti-Gewalt-Training für Partner und Schutz behinderter Frauen vor Gewalt.
