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Medizinische Versorgung muss barrierefrei werden
Medizinische Versorgung muss barrierefrei werden
Der SoVD Niedersachsen unterstützt die Forderungen zur "Barrierefreien Gesundheitsversorgung" der Patientenbeauftragten der Bundesregierung und des Behindertenbeauftragten:
- Menschen, die auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, finden immer noch kaum Praxen von Ärzten oder Heilmittelerbringern vor, in die sie problemlos hineingelangen können.
- Diagnose- und Therapiegeräte und Toiletten in Praxen können selten von Menschen mit Behinderungen genutzt werden.
- Gehörlose Menschen berichten, dass sie häufig nicht ausreichend mit den Ärzten kommunizieren können und so z.B. im Krankenhaus eingeliefert werden, ohne die Diagnose zu kennen.
Diese und ähnliche Erfahrungen berichteten Menschen mit Behinderungen in einem Fachgespräch "Barrierefreie Gesundheitsversorgung" zu dem die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, eingeladen hatten. Die Beauftragten wollten von behinderten Menschen, Vertretern der Krankenkassen und der Kassenärzte erfahren, inwieweit Barrierefreiheit in unserem Gesundheitssystem umgesetzt ist und was an konkreten Schritten zur Schaffung von Barrierefreiheit von allen Beteiligten unternommen werden kann.
Der Gesetzesgeber hat bereits wesentliche Rahmenbedingungen für eine barrierefrei medizinische Versorgung geschaffen: Seit nunmehr dreieinhalb Jahren sind alle Sozialleistungsträger, also auch die gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlich verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass Leistungen in barrierefreien Räumen erbracht werden (§ 17 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I). Nach dem gleichen Paragraphen haben hörbehinderte Menschen das Recht, Gebärdensprachdolmetscher und andere Kommunikationshilfen zu verwenden; die Kosten dafür muss die Krankenkasse tragen.
Das Resümee des Fachgesprächs war eindeutig: Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben werden nur unzureichend umgesetzt. Sowohl die Vertreterin der gesetzlichen Krankenkassen als auch die der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sagten eine Prüfung zu, wie barrierefreie Leistungserbringung möglichst schnell fester Bestandteil der Verträge werden kann, die zwischen den Kassen und den Leistungserbringern die Versorgung der Versicherten und die Vergütung regeln.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen begrüßten dies und boten ihre Mitarbeit bei der Erarbeitung von Standards und Kriterien für Barrierefreiheit an.
Karl Hermann Haack und Helga Kühn-Mengel kündigten an, die konstruktiven Ansätze in der Diskussion aufzugreifen und forderten die Verantwortlichen auf, das Machbare so schnell wie möglich umzusetzen: "Informationen, welche Praxen mit dem Rollstuhl erreichbar sind, ein Verzeichnis von unbürokratisch zu bestellenden Gebärdendolmetschern, wären erste Schritte.
Alle Verantwortlichen sollten jedoch auch konkrete Ziele und Zeitrahmen vereinbaren, um sicherzustellen, dass medizinische Leistungen in naher Zukunft entsprechend den gesetzlichen Vorschriften barrierefrei erbracht werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss bietet seit Anfang diesen Jahres ein gutes Vorbild, wie die Verbände chronisch kranker und behinderter Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache in diese Überlegungen miteinbezogen werden können. Es gilt diese Kompetenz ernst zu nehmen und zu nutzen" appellieren die Beauftragten an die Krankenkassen und Ärzte.
Quelle: BMGS
