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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Berufliche Eingliederung behinderter Menschen stark rückläufig

Berufliche Eingliederung behinderter Menschen stark rückläufig

Die Entwicklung der beruflichen Integration behinderter Menschen ist mit großer Sorge zu betrachten. Aufgrund der schwierigen Bedingungen des Arbeitsmarktes und des wachsenden Verdrängungswettbewerbs um die Ausbildungs- und Arbeitsplätze sind zahlreiche behinderte, insbesondere behinderte junge Menschen von Arbeitslosigkeit bedroht und betroffen. Seit 2002 ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen bundesweit stets gestiegen; im November 2005 waren fast 190.000 von ihnen arbeitslos.

 

Die Bereitschaft der Unternehmen und Betriebe, behinderte junge Menschen auszubilden, ist dramatisch zurückgegangen. Wurden 1994 noch 17.397 behinderte junge Menschen betrieblich ausgebildet, so waren es im Jahr 2002 nur noch 9.000.

 

Die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichteten Arbeitgeber mit wenigstens 20 Arbeitsplätzen im Jahr 2002 verfügten über rund 1,1 Millionen betriebliche Ausbildungsplätze. Lediglich 4.729 dieser betrieblichen Ausbildungsplätze wurden mit schwerbehinderten jungen Menschen besetzt. Das sind nur rund 0,4 % der vorhandenen Plätze. Die Berufsbildungswerke, die für die Erstausbildung junger behinderter Menschen zuständig sind, beklagen bundesweit eine massive Buchungszurückhaltung durch die Agenturen für Arbeit.

 

Doch gerade behinderte Menschen benötigen eine qualifizierte Ausbildung, denn die dauerhafte berufliche Eingliederung ist für sie mehr als nur existenzielle Sicherung. Menschen mit Behinderungen sind motiviert, leistungsbereit und belastbar.

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine gesetzliche Verpflichtung zur beruflichen Rehabilitation und Vermittlung behinderter Menschen, der sie sich zunehmend entzieht. Im Bereich der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen weist die aktuelle Statistik über die berufliche Eingliederung behinderter Menschen (November 2005) ein deutliches Minus gegenüber dem Vorjahr auf. Zum Beispiel waren 4.105 (33,4 %) behinderte Menschen weniger als im Vorjahr in einer Massnahme zur beruflichen Eingliederung. Gerade für schwer- und schwerstbehinderte Menschen darf sich die BA aber nicht aus ihrer Strukturverantwortung und ihrem Vermittlungsauftrag zurückziehen oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen allein aus finanziellen Gründen ablehnen bzw. verzögern.

 

In besonderer Weise sind die bundesweit eingerichteten Integrationsfachdienste (IFD) betroffen. Im Zuge der Hartz-Gesetzgebung hat der Gesetzgeber entschieden, die Verantwortung und Finanzierung von der BA auf die Integrationsämter zu verlagern. Dies hat dazu geführt, dass in Niedersachsen die Existenz der 22 IFD`s gefährdet war. Zwar ist die weitere Finanzierung zunächst gesichert, so dass die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt weiter sichergestellt ist. Die Zusage durch das Land Niedersachsen gilt jedoch nur für 1 Jahr, so dass die jetzt gefundene Regelung lediglich eine Atempause bedeutet.

 

Erforderlich ist, dass alle Beteiligten und insbesondere die Rehabilitationsträger die Instrumente für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen besser nutzen. Der SoVD setzt sich dafür ein, dass Anspruch und Wirklichkeit in der Politik für behinderte Menschen nicht auseinanderklaffen. Wichtigste Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe und Chancengleichheit behinderter Menschen ist eine dauerhafte berufliche Integration.

 

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde festgehalten, dass die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung intensiviert werden soll.

 

Die Forderungen an die Große Koalition bezüglich der beruflichen Rehabilitation lauten:

 

Nach dem Koalitionsvertrag ist beabsichtigt, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent zu senken und den Bundeszuschuss zur Bundesagentur für Arbeit völlig zu streichen. Die zu erwartenden erheblichen Mindereinnahmen sollen u.a. durch Effizienzsteigerungen ausgeglichen werden.

Die Befürchtungen des SoVD, dass sich dies zu Lasten der Leistungen der beruflichen Teilhabe auswirkt, dürfen sich nicht bewahrheiten.

 

Die von der Großen Koalition angekündigten verstärkten arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen müssen insbesondere auch darauf ausgerichtet sein, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen bzw. zu erhalten. Der SoVD befürwortet nachdrücklich die Initiative "Job - jobs ohne Barrieren", die dazu beitragen muss, mehr Arbeitgeber als bisher für die Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen zu gewinnen.

 

An dem wichtigen Ziel, allen behinderten Menschen eine möglichst qualifizierte Ausbildung in einem zukunftsorientierten Beruf zu sichern, muss festgehalten werden. Eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung ist die beste Voraussetzung für eine nachhaltige berufliche und damit auch gesellschaftliche Teilhabe.

 

Die Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke erfüllen mit ihrem Bildungsauftrag eine wichtige solidarische Aufgabe. Sie benötigen Planungssicherheit für eine am Bedarf ausgerichtete Belegung.

 

Der SoVD fordert eine stärkere Umsetzung der neuen Instrumente des SGB IX (Rehabilitation). Dies gilt insbesondere für den Aufbau eines betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements sowie für den effektiven Einsatz der Integrationsfachdienste.

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die besonderen Belange behinderter Frauen und Mädchen zu berücksichtigen (z.B. wohnortnahe Rehabilitation, Angebote der Teilzeitausbildung). Dies gilt besonders für Frauen mit Familienpflichten.

 

Stand: November 2005




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