SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
Startseite Ihres Sozialverbandes > Soziales > Rund ums Geld > Aktuelles > SoVD-Steuertipp Ehrenamt 154 Euro steuerfrei
SoVD-Steuertipp Ehrenamt 154 Euro steuerfrei
29.06.2006
SoVD-Steuertipp
Ehrenamt: 154 Euro sind steuerfrei
Wer sich in einem Verein, einer Kirche, einer sozialen Initiative oder anderswo ehrenamtlich engagiert, kann dies auch steuerlich geltend machen. Laut der DiBa können bis zu 154 Euro monatlich steuerfrei vereinnahmt werden, jährlich also insgesamt 1848 Euro.
Die so genannte Fachübungsleiterpauschale ist geregelt in Paragraph 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes, auf den sich Ehrenamtliche berufen können.
Überschreiten die Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit jedoch die genannten Freigrenzen, so handelt es sich um sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG). Diese müssen dann steuerlich geltend gemacht werden. Auszufüllen ist dafür die Anlage SO zur Jahressteuererklärung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder an Ihren Steuerberater.
