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SoVD im Gespräch mit Ministerin Ross-Luttmann

SoVD im Gespräch mit Ministerin Ross-Luttmann
Ein erstes Kennen lernen mit der Sozialministerin Ross-Luttmann und dem SoVD Niedersachsen fand am 24. Mai 2006 im Niedersächsischen Ministerium statt. Neben dem allgemeinen Austausch aktueller Themen standen das mit dem Land Niedersachsen in der Planung befindliche Modellprojekt einer trägerunabhängigen Pflegeberatung, die Föderalismusreform und die Umsetzung eines niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt des Gespräches.
Die Ministerin stellte als ihre zukünftigen Arbeitsschwerpunkte die Familien- und Seniorenpolitik in den Vordergrund. Deshalb sei das SoVD-Modellprojekt „Case und Care Management im Rahmen einer trägerneutralen Pflegeberatung“ notwendig, dass das Land finanziell fördert, sofern die Spitzenverbände der Pflegekassen ihrerseits eine anteilige Förderung zusagen. Als weiteren Baustein für den Grundsatz „ambulant vor stationär“ unterstützt ein Pflegezeitgesetz, so der 1. Landesvorsitzende Adolf Bauer. Gemeinsam mit der Vorsitzenden des Sozialpolitischen Ausschusses, Edda Schliepack, stellte er die Überlegungen des SoVD für ein Pflegezeitgesetz vor, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern. Die Ministerin zeigte sich sehr interessiert an einem solchen Pflegezeitgesetz.
Hinsichtlich der Föderalismusreform und Übertragung des Heimrechts in die Zuständigkeit der Länder äußerte die Ministerin fachliche Bedenken. Der SoVD hingegen fürchtet im Zuge der Föderalismusreform, dass die Übertragung des bundeseinheitlichen Heimrechts auf die Länder zu weiteren Qualitätsverlusten führen wird. Angesichts der schwierigen Finanzlage des Landes Niedersachsen und der Kommunen besteht die Gefahr, dass heimrechtliche Vorgaben und Standards aus Kostengründen abgesenkt werden. „Menschenwürdige Pflege darf jedoch keine Frage der Finanzkraft der Länder werden“, erklärte Adolf Bauer.
Für das Landesblindengeld gibt es nun Gewissheit. Ab 2007 wird es wieder gezahlt. „Nach langen Debatten hat die CDU-Landtagsfraktion entschieden, zum einkommensunabhängigen Landesblindengeld zurückzukehren“, so die Ministerin. Nach dem neuen Beschluss erhalten Blinde, die 25 Jahre und jünger sind, einen monatlichen Betrag von 300 Euro. Alle älteren Blinden bekommen 220 Euro im Monat. Gleichzeitig wird der Blindenhilfefond mit einer Million Euro fortgeführt. Der Landesblindenverband wird das Volksbegehren zur Wiedereinführung des Blindengeldes absagen. Der SoVD sieht diesen Kompromiss als Erfolg, da neben pauschalen Leistungen auch zielgerichtete Hilfen aus dem Blindenhilfefond durch den Blindenverband bestritten werden können. „Wir gehen davon aus, dass die Entscheidung der Landesregierung Signalcharakter für andere Bundesländer hat und ein weiterer Abbau von Nachteilsausgleichen nunmehr ein Ende hat“, so Bauer. Auch die Ministerin zeigte sich erleichtert über den gefundenen Kompromiss.
Abschließend gaben Adolf Bauer und Landesgeschäftsführer Dirk Swinke der Ministerin die Probleme in der Förderung der Berufsförderungswerke und der Veränderungen bei den Integrationsfachdiensten als Hausaufgabe mit auf den Weg.
Zum Abschluss sagte die Ministerin: „ Das wird ganz bestimmt nicht unser letztes Gespräch gewesen sein “ - die Teilnehmer des SoVD Niedersachsen hörten es gerne und erklärten, dass sich der größte Sozialverband in Niedersachsen auch weiterhin aktiv und gestaltend in die politische Diskussion einbringen wird.
