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Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
Ein Jahr danach und Immer mehr Kommunen bauen Stellen ab
Die Frauen im SoVD Niedersachsen schließen sich der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros an: Die Reduzierung der Frauenbeauftragten hat die Gleichstellung in Niedersachsen geschwächt. Die Zahl der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist innerhalb von drei Jahren massiv zurückgegangen.
Die Novellierung des § 5a der Niedersächsischen Gemeinde- bzw. § 4a Landkreisordnung im letzten Jahr änderte nicht nur die Funktionsbezeichnung von Frauen- in Gleichstellungsbeauftragte. Viel entscheidender und einschneidender: Für fast 2/3 der Kommunen entfiel die Verpflichtung, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Immer wieder erreichen Meldungen von Kolleginnen über drohende Abwahlen, reduzierten Stundenumfang o.ä. die Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros in Niedersachsen. Deshalb entschlossen sich diese zu einer systematischen Auswertung der Entwicklung.
Die jetzt vorliegenden Ergebnisse haben die Befürchtung bestätigt: Die Zahl der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ging im Laufe der vergangenen drei Jahre von 184 auf 138 zurück (Stand März 2006). 46 hauptamtliche Stellen in Niedersachsen wurden zu Ehrenämtern (25), Nebenämtern (17) oder sind in der Entwicklung unklar (4).
Es hat sich gezeigt, dass sich der Aufbauprozess langsam vollzieht. In vorauseilender Anwendung wurden schon 2003 und 2004 hauptamtliche Stellen abgebaut. Da wird ein beruflicher Wechsel der Stelleninhaberin genutzt, eine Stelle nicht wiederzubesetzen, dort werden ihr neue Aufgaben übertragen, so dass die Gleichstellungsarbeit zum zusätzlichen persönlichen Hobby wird, oder das Haushaltsdefizit wird ausgerechnet durch die Abschaffung oder Reduzierung des Querschnittamtes „Gleichstellungsbeauftragte“ saniert. Begründungen vor Ort gibt es viele. Die betroffenen Gleichstellungsbeauftragten erfahren manchmal erst als Letzte davon oder erleben eine entwürdigende Auseinandersetzung um ihre bisher geleistete Arbeit, ihre Stelle und ihre Person.
Bei den Abfragen unter den Kolleginnen zeigte sich nicht selten starke persönliche Verunsicherung. Viele fürchten, sie selbst würden in absehbarer Zeit von massiven Einschnitten oder gar Kündigungen betroffen. Es wurde berichtet, dass Kolleginnen kaum noch wagten, abweichende Positionen in den Räten zu vertreten, da sie mit Sanktionen rechneten.
Schon jetzt, so berichteten viele, sei lokal eine enorme Schwächung der gemeinsamen Gleichstellungsarbeit zu verzeichnen. Bündnisse der Gleichstellungsbeauftragten in den Landkreisen verlieren an Schlagkraft, wenn die Zahl der hauptamtlichen Kolleginnen stark reduziert wird.
Viele Kolleginnen haben zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen. Dies führt dazu, dass es unter dem Druck von zu vielen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu massiven Arbeitsüberlastungen kommt. Häufig kann keine Vernetzungsarbeit mehr wahrgenommen werden. Es fehlt die Zeit, sich weiterhin für die Gleichstellungsarbeit und aktuelle Belange fortzubilden. Andere Gleichstellungsbeauftragte berichten, sie seien nicht nur in ihren zeitlichen, sondern auch in ihren finanziellen Ressourcen in ihren Kommunen beschnitten und dadurch sichtlich geschwächt.
Unverändert gilt es das im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung verankerte Gleichstellungsgebot umzusetzen. Unverändert ist auch der Handlungsbedarf. Und zur ordentlichen Umsetzung des Gleichstellungsauftrages gehört eine angemessene Ausstattung und ein aktives Einbeziehen der Gleichstellungsbeauftragten in alle Vorhaben der Kommune.
Auch das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit kooperiert daher in vielfacher Weise mit den kommunalen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten vor Ort. Landesinitiativen wie das Mentoring-Programm für Frauen in der Kommunalpolitik oder die Initiative „Balance Familie Beruf“ werden künftig verpuffen, wenn die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sich nicht professionell um die praktische Umsetzung kümmern können.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros stellt daher fest:
Die Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen sind eine politische Kraft und wollen dies auch bleiben.
Ehren- und nebenamtlich ist es nicht möglich, in Verwaltung und Kommune den Einsatz für die Umsetzung der gebotenen Chancengleichheit sowie die kontinuierliche Präsenz vor Ort sicherzustellen.
Quelle: LAG Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros Niedersachsen, 21.3.06
