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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt

Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt

Die Fraktion von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben am 15. Dezember 2004 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien vorgelegt. Nachdem lange Zeit unklar war, ob Diskriminierungen aufgrund der Behinderung überhaupt aufgenommen werden sollen, sind jetzt erfreulicherweise Diskriminierungsverbote aufgrund der ethnischen Herkunft, der Rasse sowie gegen behinderte Menschen, gegen Frauen und gegen sexuelle Orientierung eingearbeitet worden.

 

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz würde, über das Bundesgleichstellungsgesetz hinaus, die rechtliche Gleichstellung behinderter Frauen und Männer wesentlich gestärkt werden.

 

Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein klares Signal an die Gesellschaft, dass Diskriminierung nicht akzeptabel ist. Mit dem Gesetz wird der Schutz vor Diskriminierung im Arbeits- und Zivilrecht verankert. Lange Zeit war jedoch unklar, ob Diskriminierungen aufgrund der Behinderung überhaupt aufgenommen werden sollen. Denn die europäischen Richtlinien verpflichten die Mitgliedsstaaten lediglich Schutzvorschriften gegen rassistische und ethische Diskriminierung zu erlassen.

 

Im vorliegenden Entwurf sind Diskriminierungsverbote aufgrund der ethischen Herkunft, der Rasse sowie gegen behinderte Menschen, gegen Frauen und gegen sexuelle Orientierung eingebaut.

 

Der SoVD begrüßt den rot-grünen Gesetzentwurf, der über die in den EU-Richtlinien vorgeschriebenen Regelungen hinausgeht. Denn gerade Menschen mit Behinderungen erfahren noch vielfach gesellschaftliche Diskriminierung. Die Kritik der Arbeitgeberverbände am Antidiskriminierungsgesetz ist unbegründet und rein ideologisch motiviert. Es sollte für Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch Kundinnen und Kunden nicht zu diskriminieren. Viele Firmen haben schon vor Jahren Diversitiy-Progamme entwickelt, die eine vielfältige Zusammensetzung der Belegschaft als Potential für das Unternehmen begreifen.

 

Gesetze entfalten ihre Wirkung nicht von allein. Das gesellschaftliche Bewusstsein, dass Diskriminierung nicht akzeptabel ist und nicht hingenommen wird, muss weiterhin verstärkt werden.




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