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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Sozialabbau und seine Folgen für Frauen

Sozialabbau und seine Folgen für Frauen

Sehr geehrte Damen,

 

im Namen des SoVD Niedersachsen bedanke ich mich recht herzlich für die heutige Einladung. Ich bin gebeten worden, zu dem Thema „Sozialabbau und seine Folgen für Frauen“ zu referieren und Ihnen einige Impulse mit auf den Weg zu geben. Aufgrund der Komplexität des Themas werde ich mich nach einigen grundlegenden Ausführungen zur Agenda 2010 auf die Arbeitsmarktreform beschränken.

 

Die Bundesregierung nannte uns sieben wesentliche Gründe, warum wir die Agenda 2010 brauchen:

  • Deutschland muss sich in einem schärferen internationalen Wettbewerb behaupten.
  • Die Wirtschaft muss wieder in Fahrt kommen.
  • Arbeitslose sollen wieder Beschäftigung finden und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.
  • Der Arbeitsmarkt muss flexibler, Beschäftigungshindernisse abgebaut werden.
  • Die sozialen Sicherungssysteme müssen bei einem steigenden Anteil älterer Menschen in unserem Land funktionsfähig und finanzierbar bleiben.
  • Die nächste Generation darf nicht überfordert werden.
  • Lohnnebenkosten müssen für Wirtschaft und Arbeitnehmer tragbar bleiben.

 

 

Das hört sich gut und schön an. Doch wie sieht es in der Realität, in der Umsetzung aus? Haben die beschlossenen Reformen uns etwas gebracht? Sind uns durch die Gesundheits-, Renten-, und Arbeitsreform Vorteile geschaffen worden? Oder sind bislang nur negative Auswirkungen zu spüren? Inwieweit ist Geschlechtergerechtigkeit in den sozialen Sicherungssystemen zu finden?

 

Lassen Sie uns einen gemeinsamen Blick auf die Reformen werfen:

 

 

 

Die Renten-Reform

 

Oberstes Ziel einer Rentenpolitik muss es sein, die Absicherung des erreichten Lebensstandard nach einem erfüllten Arbeitsleben. Im Mittelpunkt der aktuellen Reformpolitik steht dagegen die Sicherung des Beitragssatzes von 19, 5 Prozent. Der Entwurf für ein Nachhaltigkeitsgesetz und der geplanten Reform der Rentenbesteuerung führen dazu, dass das heutige Rentenniveau bis 2030 um mehr als 20 Prozent abgesenkt wird.

 

Doch wie sollen unter diesen Bedingungen die künftigen Rentnerinnen und Rentner ihren Lebensstandard trotz zusätzlicher Altersvorsorge noch absichern? Die Folgen für Frauen sind bereits deutlich zu erkennen.

 

Denn gerade die Alterssicherung von Frauen ist in vielen Fällen unzureichend, da sie betreuungsbedingte Ausfallzeiten haben und überdurchschnittlich häufig in geringfügigen oder niedrig bezahlten Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Der Aufbau einer privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge wird insbesondere Bezieherinnen und Beziehern niedriger Einkommen - und damit überwiegend Frauen - erheblich erschwert, da sie nicht über die erforderlichen Mittel für die private Vorsorge verfügen.

 

Darüber hinaus werden Frauen in vielen privaten Altersvorsorgeprodukten diskriminiert. Um die gleiche Versicherungslücke auszufüllen, müssen Frauen 15 % mehr Beiträge bei der privaten Altersversorgung aufwenden als Männer. Dies ist eine verfassungsrechtlich äußerst bedenkliche Benachteiligung von Frauen.

 

Entgegen aller Etikettierung trägt die Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik der Bundesregierung dazu bei, dass das Niveau der eigenständigen Altersversorgung von Frauen immer weiter sinken wird. Rahmenbedingungen zu einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind noch lange nicht Realität und es wird billigend in Kauf genommen, dass der Niedriglohnsektor vor allem in dem von Frauen dominierten Dienstleistungssektor immer weiter ausgedehnt wird. Die gesetzlichen Rentenansprüche von Frauen werden daher auch in Zukunft auf niedrigem Niveau verbleiben und vielen Frauen bleibt der Zugang zur 2. und 3. Säule der Altersversorgung weiterhin versperrt.

 

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang anhand von Zahlenbeispielen aufzeigen, wie die durchschnittliche Rentenhöhe derzeit aussieht:

 

 

 

Männer:

Durchschnittlicher Zahlbetrag. 990 Euro monatlich

Neue Länder: 1.025 Euro monatlich

Alte Länder: 982 Euro monatlich

 

Frauen:

Durchschnittlicher Zahlbetrag: 518 Euro monatlich

Neue Länder: 650 Euro monatlich

Alte Länder: 477 Euro monatlich

 

 

 

Der Grund warum Frauen in den neuen Bundesländern eine höhere Rente erhalten liegt darin, dass Frauen in den neuen Ländern durchschnittlich 36 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erworben haben, in den alten Ländern dagegen lediglich gut 26 Jahre.

 

Wer künftig über ausreichende Alterseinkünfte verfügen will, braucht kontinuierliche und qualifizierte Arbeit. Wollen Frauen das Ziel einer eigenständigen Alterssicherung realisieren, dann müssen die dem Rentenrecht vorgelagerten Forderungen umgehend umgesetzt werden. Und zwar eine verbesserte Infrastruktur für die Kindbetreuung und der Abbau der Lohndiskriminierung von Frauen.

 

Die Einführung von Unisex-Tarifen bei der betrieblichen und privaten Vorsorge ist daher notwendig und lange überfällig.

 

Bei der Gesundheitsreform sieht es leider nicht viel besser aus. Sie belastet die Patientinnen und Patienten in untertäglicher Weise. Und die Patienten sind die größten Verlierer dieser Reform.

 

Allein in den nächsten zwei Jahren zahlen die Patienten durch höhere Zuzahlungen 32 Milliarden Euro zusätzlich zu den Beiträgen. Die Gewinner sind die Pharmaindustrie, die Ärzte, die Krankenkassen, die Apotheker und die Arbeitgeber. Die Gesundheitsreform bedeutet eine tief greifende Entsolidarisierung, eine Entscheidung gegen kranke, behinderte, pflegebedürftige und ältere Menschen.

 

Und inwieweit sind Frauen betroffen?

 

Da Frauen aus vielen Gründen meist weniger Geld zur Verfügung haben, sind sie bei allen Maßnahmen, die den Geldbeutel angehen, stärker betroffen. Frauen gehen häufiger zum Arzt, nehmen mehr Medikamente, da wirken sich Zuzahlungen aus.

 

 

Änderungen in der Finanzierung dürfen nicht zu weiteren Belastungen jetzt schon Benachteiligter führen. Bei sämtlichen strukturellen Veränderungen und der Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung muss sichergestellt sein, dass das Kriterium Geschlechtergerechtigkeit Anwendung findet. Qualität in der Gesundheitsversorgung und Pflege muss unter Anwendung frauengerechter Aspekte definiert werden.

 

Lassen Sie uns nun zur Arbeitsmarktreform wechseln. Hier stellt sich die Frage, wie sich die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Frauen auswirken wird?

 

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird die Lebenssituation vieler Arbeitsloser verändern. Insbesondere Frauen, aber auch Familien mit Kindern und junge Menschen sind davon betroffen, weil sie öfter zwischen Beschäftigung und Nichtbeschäftigung wechseln als andere Bevölkerungsgruppen.

 

Die Situation von Frauen wird dadurch verschärft, dass viele aus dem Leistungsbezug komplett herausfallen, wenn das Einkommen des Lebenspartners künftig noch stärker angerechnet wird.

 

Für etwa ein Drittel der Bezieherinnen von Arbeitslosenhilfe bedeutet dies, dass sie zukünftig überhaupt keine arbeitsmarktpolitischen Leistungen mehr erhalten. Bereits seit dem 1. Januar diesen Jahres erhalten vor allem Frauen aufgrund des durchschnittlich niedrigeren Einkommens und der Lohnsteuerklasse V keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenhilfe.

 

Wer keine Leistungen erhält, bleibt jedoch von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarkpolitik ausgeschlossen. Gekoppelt mit der heutigen Praxis der Arbeitsämter, zunächst die teuren Arbeitslosen zu vermitteln, wirkt sich der Status als Nichtleistungsempfänger auch auf die Vermittlung aus. Während ehemalige Sozialhilfeempfängerinnen als Arbeitslosgengeld II Bezieherinnen in die Jobcenter integriert werden, drohen Nichtleistungsempfängerinnen außen vor zu bleiben.

 

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass der Druck, dem Arbeitsamt fern zu bleiben, auf Frauen weiter erhöht wird: so bezeichnete der Bundesrechnungshof jüngst arbeitslos gemeldete Frauen, die noch keinen Betreuungsplatz für ihr Kind gefunden haben, kurzerhand als Scheinarbeitslose, weil sie aufgrund fehlender Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünden.

 

Gemäß der Hartz-Empfehlungen sollen zwar nun endlich allein erziehende Sozialhilfeempfängerinnen in die aktive Arbeitsmarktpolitik einbezogen und bei der Kinderbetreuung unterstützt werden, wodurch sie eine berufliche Perspektive erhalten.

 

Gleichzeitig werden aber mit den geplanten Regelungen Mütter in Partnerschaften aus dem System gedrängt und auf das Einkommen des Partners verwiesen. Die Einbeziehung in das neue System muss aber für alle gelten. Die ökonomische Unabhängigkeit jedes Einzelnen ist eine zentrale Voraussetzung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.

 

Für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft stellt sich die Frage, ob die Reformen die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und Männern berücksichtigen, so wie es im Amsterdamer Vertrag für alle EU-Länder verbindlich festgeschrieben ist.

 

Ein grundlegendes Problem ist, dass die traditionelle Sozialpolitik nach wie vor von einem Modell männlicher, vollzeitiger Erwerbstätigkeit aus geht. Frauen dagegen, die nicht oder vorübergehend nicht erwerbstätig sind, werden nur über die traditionelle Ehe einbezogen. Das Familienbild von Haupternährer und Hausfrau oder bestenfalls Zuverdienerin existiert nach wie vor, obwohl nach dem Familienbericht der Bundesregierung von 1994 nur noch ca. ein Drittel der Haushalte in Ost und Westdeutschland Familienhaushalte im Sinne der Eltern-Kind-Einheit sind.

 

Die ungleiche Verteilung von bezahlter Arbeit und Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen trägt immer mehr zur Spaltung in Arme und Reiche, aber auch zur Spaltung zwischen den Geschlechtern bei. Der beschlossene Sozialabbau trifft viele Frauen anders und vor allem härter als Männer.

 

Die Sicherung des Lebensstandards jetzt und im Alter wird zunehmend erschwert. Die Rechtsansprüche, um in sozialen Netz aufgefangen zu werden, setzen meist eine kontinuierliche Berufsarbeit voraus, eine Bedingung, die Frauen mit Unterbrechung in der Berufsbiografie nicht erfüllen. Darüber hinaus haben Frauen seltener Zugang zu Erwerbsarbeitsplätzen, die eine Existenzsicherung ermöglichen.

 

Aufgrund der Erziehung, Versorgung und Pflege weichen viele Frauen auf geringfügige Arbeitsverhältnisse, Mini-Jobs, Ich-AGs und damit auf ungesicherte und unsichere Arbeitsplätze oder gar unbezahlte Arbeit aus. Die Lücken in der Rentenversicherung werden in Zukunft vor allem bei Personen entstehen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben und das sind statistisch gesehen jetzt schon überwiegend Frauen.

 

Darüber hinaus wird die Zusammenlegung der Arbeitslosen - und Sozialhilfe dazuführen, dass etwa 2,2 Millionen Haushalte, in denen 1,5 Millionen Kinder leben, Sozialgeld bzw. Arbeitslosengeld II erhalten. Damit wird jedes zehnte Kind in Deutschland auf Sozialhilfeniveau leben müssen. Dies macht noch mal deutlich, wie wichtig und notwendig die Finanzierung von Jugendhilfemaßnahmen ist.

 

Abschließend möchte ich noch mal zum Ausdruck bringen, dass es Aufgabe des neuen Systems und damit der Reformen sein muss, allen Personen unabhängig ihres Geschlechts, einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und damit ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten.

 

Eine Voraussetzung ist, dass der Ausbau von ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen schneller vorangehen muss. Daneben müssen Angebote vollzeitnaher, qualifizierter Teilzeitarbeit geschaffen werden. In einem neuen System müssen die eigenen Leistungen als Erwerbstätige bzw. Erwerbstätiger und als Erziehende bzw. Erziehender honoriert werden und nicht die Frau auf die Rolle als Mutter und Zuverdienerin und die Männer auf die des Ernährers reduziert werden. Es ist überaus wichtig, dass sich diese geänderte Frauenrolle auch in den Köpfen der Menschen durchsetzt.

 

Die Voraussetzungen, um erwerbstätig zu sein, müssen geschaffen werden. Das gleiche gilt auch für die Kinder unserer Gesellschaft. Ohne entsprechende Ausbildung und darauffolgende Erwerbstätigkeiten werden auch sie nur Nachteile durch das neue System erfahren und weder einen Beitrag zur Rentenversicherung noch für ihre eigene Altersvorsorge leisten können.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

Referatsbeitrag Landesfrauensprecherin Elisabeth Wohlert




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