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Alleinerziehende (behinderte Mütter) trifft Steuerreform besonders hart
Alleinerziehende (behinderte Mütter) trifft Steuerreform besonders hart
Die Anfang des Jahres „abgespeckte“ vorgezogene Steuerreform 2003 haben insbesondere Alleinerziehene hart zu spüren bekommen.
Schon seit dem 1.1. 2002 zahlen Alleinerziehende mehr Steuern. Der Haushaltsfreibetrag wurde im Jahr 2002 von 2.916 Euro auf 2.340 Euro gekürzt und sollte sich in den nachfolgenden Jahren bis auf 1.188 Euro reduzieren. Da sich aber seine Abschaffung an die 2.und 3. Stufe der Steuerreform koppelte, ist der Haushaltsfreibetrag nicht wie geplant erst Ende 2005 ausgelaufen, sondern bereits zum 1.1.2004. Mit der dritten Stufe der Steuerreform wäre die Steuerklasse 2 in diesem Jahr weggefallen. Alleinerziehende würden dann grundsätzlich wie Singles besteuert. Mehraufwendungen für einen Familienhaushalt würden nicht mehr berücksichtigt.
In Zahlen bedeutet dies folgendes: Ein kinderloses Ehepaar mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro ist nach der Reform von Steuerlasten befreit, eine Alleinerziehende hätte eine Gesamtsteuer von 2.164,48 Euro zu entrichten. Aufgrund dieser massiven Schieflage wurde kurzfristig noch ein Entlastungsbetrag von 1.308,- Euro (§ 24 b Einkommenssteuergesetz) eingeführt. Dies ist aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn die Steuerbelastung beträgt laut o.g. Beispiel für Einelternfamilien immer noch 1.760,- Euro.
Diesen „Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende“ in Höhe von 1.308 Euro erhalten allerdings nur Alleinerziehende, die in ihrem Haushalt alleine mit einem minderjährigen Kind leben.
Der unscharf formulierte Gesetzestext führt von Beginn an zu Umsetzungsproblemen, die jetzt Schritt für Schritt behoben werden sollen. Bisher entschieden wurde z.B. , dass Au-Pair, eine pflegebedürftige Angehörige oder ein volljähriges Kindergeld berechtigtes Kind mit jüngeren Geschwistern im Haushalt nicht zum Wegfall der Steuerklasse 2 führt. Auf völliges Unverständnis stößt bei Eltern auch die Regelung, die Steuerklasse 2 mit dem 18. Geburtstag zu streichen, auch wenn das Kind Kindergeld berechtigt ist und sich noch in Schule / Ausbildung befindet. Trotz der erzielten Teilerfolge entspricht die Besteuerung von Alleinerziehenden nicht dem Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit im Steuerrecht.
Behinderte Mütter werden von dieser Steuerreform doppelt getroffen. Einerseits durch die Lebenssituation bedingte höhere finanzielle Belastung und auf der anderen Seite nun auch noch durch eine höhere Steuerbelastung.
