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Presseinformation 1/2012 – Kürzungen bei der Witwenrente
Es erscheint unverständlich, dass auch das Neue Jahr, diesmal vom Arbeitgeberverband genutzt wird, mit einem Kürzungsvorschlag und damit einen Angriff auf das erreichte soziale Niveau, aufzuwarten.
Einem solchen Ansinnen erteilen wir eine klare Absage.
Es wird davor gewarnt, erneut das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu verspielen und bereits in der Vergangenheit einschneidende Kürzungen bei der sogenannten Witwenrente weiter zu forcieren. Das Einkommen der Leistungsbezieher, die einen gesetzlichen Anspruch auf die Witwenrente haben, wird schon jetzt in einem deutlichen Umfang auf die Witwenrente angerechnet. Wer weitere Kürzungen fordert, lässt zudem die berufliche Benachteiligung der Frauen außer Acht. Anstelle von Kürzungsvorschlägen gehören Maßnahmen gegen die Gefahr der Altersarmut auf die politische Tagesordnung. Hier gilt es, dass seitens der Politik, aber auch der Verbände und anderer Verantwortungsträger reale Erfahrungen, Statistiken u.a. zu nutzen, um das erreichte soziale Niveau weiterhin zu sichern.
Magdeburg, den 18. Januar 2012
Joachim Heinrich
Mitglied des Landesvorstandes
und Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses
