SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Pflegestufe: Hilfsaufwand muss exakt bemessen werden
Bei der Bestimmung der Pflegestufe muss der zeitliche Hilfsaufwand so konkret wie möglich bestimmt werden. Darauf weist jetzt das Bundessozialgericht in einem Urteil hin. So sei es etwa nicht zulässig, den Hilfsaufwand für jeden Weg zur Toilette auf volle Minuten aufzurunden. Damit wiesen die Kasseler Richter die Berufungsklage einer Heimbewohnerin aus Essen zurück.
Die Frau hatte eine großzügigere Zeitberechnung für den Weg zur Toilette gefordert. In diesem Fall hätte der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) jedoch eine höhere Pflegestufe genehmigen müssen. Die Pflegekasse vertrat jedoch die Auffassung, dass nur die tägliche Gesamtzeit aufzurunden ist und nicht jeder einzelne Weg zur Toilette. Dieser Auffassung schloss sich nun das Bundessozialgericht an.
