SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Umzug bei Rentenversicherung melden
25.02.2010
Rentner sollten bei einem Umzug so schnell wie möglich der Deutschen Rentenversicherung ihre neue Adresse mitteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin. Denn: Können Briefe nicht zugestellt oder die neue Adresse nicht ermittelt werden, kann die Rente aus Sicherheitsgründen nicht mehr ausgezahlt werden.
Die Zahlung wird erst dann wieder aufgenommen, wenn die Rentner ihre neue Adresse mitteilen. Das geht in jeder Postfiliale oder im Internet unter www.rentenservice.de.
