SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Besserer Schutz für Arbeitnehmer in Elternteilzeit
04.11.2009
Bei einer fristlosen Kündigung sollen Arbeitnehmer in Elternteilzeit jetzt rechtlich besser geschützt werden. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Falle einer Kündigung müsse der betroffene Arbeitnehmer eine Entschädigung erhalten, die sich am Vollzeitvertrag orientiert, der vor der Elternteilzeit gültig war. Damit soll den Richtern zufolge verhindert werden, dass Arbeitnehmer aus Angst vor einer Benachteiligung die Elternteilzeit nicht in Anspruch nehmen.
Geklagt hatte eine Belgierin, die seit 1992 unbefristet in Vollzeit arbeitete. Ab 1996 unterbrach sie ihre Tätigkeit des Öfteren, kehrte aber immer wieder zu ihrem Arbeitgeber zurück und arbeitete zuletzt Teilzeit. 2003 wurde der Frau mit sofortiger Wirkung gekündigt. Die Entschädigung wurde anhand ihres niedrigeren Teilzeitgehaltes berechnet. Ein belgisches Gericht wandte sich daraufhin an den EuGH (Rechtssache: C-116/08).
