SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber
03.11.2009
In Südhessen hatte eine Kommune die Bewerbung eines Schwerbehinderten abgelehnt und muss nun eine Entschädigung zahlen. Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht in Frankfurt und gab damit der Klage des Mannes statt. Der Kläger, der bei seinem bisherigen Arbeitgeber von Kündigung bedroht war, hatte sich innerhalb von zwei Jahren auf insgesamt 120 Stellen bei verschiedenen Kommunen und Institutionen beworben.
Vor Gericht folgerte die südhessische Gemeinde nun, dass es dem schwerbehinderten Bewerber nur darum gegangen sei, Entschädigungen auf Grundlage des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes einfordern zu können. Die Richter stellten jedoch fest, dass die Qualifizierung des Mannes durchaus der ausgeschriebenen Stelle entsprochen habe. Die Tatsache, dass er nicht einmal zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden sei, stelle eine unzulässige Diskriminierung dar. Darüber hinaus seien 120 Bewerbung nicht ungewöhnlich (Az.: 19/3 Sa 1636/09).
