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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Kaum Rentennachteile für Arbeitslosengeld-I-Empfänger

15.07.2009

Für Bezieher von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur für Arbeit für maximal 24 Monate die Beiträge zur Rentenversicherung. Der Betroffene wird in diesem Fall so gestellt, als hätte er für 80 Prozent seines vorherigen Bruttoeinkommens weitergearbeitet. Darauf weist jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.

Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sieht es hingegen anders aus. Für sie zahlt die Bundesagentur für Arbeit nur einheitlich 40,80 Euro monatlich als Rentenbeitrag ein. Somit erhöht sich die spätere monatliche Rente für jedes Jahr in der Arbeitslosigkeit um 2,17 Euro.




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